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Die Finanzminister der Länder haben beschlossen, noch intensiver gegen Betrug im Zusammenhang mit Online-Handel vorzugehen. So sollen Betreiber von Internetplattformen in Haftung genommen werden, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Im ersten Quartal 2018 soll ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Auch eine Art Quellen steuer wird als möglich betrachtet. Insbesondere in China sitzen Händler, die Waren in die EU einführen. Durch die Einlagerung und Abbuchung ist für viele Kunden nicht ersichtlich, dass die Ware aus diesen Ländern kommt. Eine Registrierung findet nicht statt und die Umsatzsteuer wird so mitkassiert. Bei der Einfuhr wird zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen, was durch ausgeweitete Kontrollen künftig vermieden werden soll.
Aktuell liegt dem Bundesfinanzhof in München folgende Rechtsfrage vor: Stellt die Beschränkung der erhöhten Absetzung bei Baudenkmälern gemäß § 7e Abs. 1 Satz 1 des ...
Werden Aufwendungen zur Einkünfteerzielung verwendet, können diese regelmäßig steuermindernd berücksichtigt werden. So ist es auch bei der Vermietung und Verpachtung. Sämtliche im Zusammenhang ...