Gute und zufriedene Mitarbeiter sind der Dreh- und Angelpunkt in Ihrem Unternehmen. Diese zu finden und zu motivieren 100% Unternehmenskonform zu arbeiten ist schwierig und dann kommen noch zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Formalien auf Sie, den Unternehmer, zu. Gerne unterstützen die MarkenPartner von McDATA Sie bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse (DEÜV-Meldungen, Krankenkassen-Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) gehört genauso zu unseren Aufgaben, wie die Erstellung von DTA-Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung*. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen, Kurzarbeitergeld und Lohnfortzahlungen. Die Sozialversicherungsmeldungen werden im gesicherten dakota Verfahren übermittelt und die Lohnsteuer im ELSTER Verfahren. Den Zahlungsverkehr samt Bankenclearing sowie Meldungen an die Berufsgenossenschaft erledigen wir natürlich auch und Sie erhalten Jahresauswertungen und Statistiken die Ihnen die Übersicht erleichtern. Die Erstellung der Lohn*- und Gehaltsabrechnungen* für Ihre Mitarbeiter und die Übermittlung der Daten im ELENA-Verfahren werden für Sie kein Problem mehr darstellen.
Unser Ziel ist es, unsere Mandanten nicht nur bei der Lohnbuchhaltung* und der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu unterstützen, sondern Ihren gesamten Arbeitsalltag zu erleichtern.
Der Begriff Lohnkonto umschreibt die Sammlung von Datensätzen. Jedes Konto enthält alle Daten, die für den Arbeitnehmer relevant sind. Welche Inhalte genau ein solches Lohnkonto enthalten muss, ist durch § 41 EStG sowie § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LSdTV) genau festgelegt. Für jeden Arbeitnehmer muss ein eigenes Lohnkonto bestehen. Enthalten sein müssen in einem Lohnkonto:
Mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung* erhält der Arbeitgeber die Gehalts- und/oder Lohnabrechnungen für seine Mitarbeiter wie oben beschrieben. Zudem erhält er noch:
Nach dem Einscannen Ihrer Rechnungen werden die ...mehr lesen
Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass Controlling ... mehr lesen
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.