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Die Vereinigung zur Pflege der Freimaurerei (Loge) nimmt nur Männer als Mitglieder auf. Hierzu sollte der BFH aktuell eine Entscheidung treffen. Kann die Freimaurerloge, die Frauen aus der Mitgliedschaft ausschließen gemeinnützig sein? Der BFH verneinte die Gemeinnützigkeit, da die Loge weder zwingende sachliche Gründe anführen könnte noch das Verfassungsrecht eine Berechtigung zum Ausschluss von Frauen rechtfertigt. Das Urteil könnte sich auch für andere Vereine auswirken, die Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen, z. B. Männergesangsvereine oder Frauenchöre.
Aktuell liegt dem Bundesfinanzhof in München folgende Rechtsfrage vor: Stellt die Beschränkung der erhöhten Absetzung bei Baudenkmälern gemäß § 7e Abs. 1 Satz 1 des ...
Werden Aufwendungen zur Einkünfteerzielung verwendet, können diese regelmäßig steuermindernd berücksichtigt werden. So ist es auch bei der Vermietung und Verpachtung. Sämtliche im Zusammenhang ...