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Das Bundesfinanzministerium hat nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Differenzbesteuerung geändert. Jetzt ist es offiziell erlaubt die Differenzbesteuerung auf Überschüsse die durch Auto Ankauf, Ausschlachtung und Weiterverkauf erwirtschaftet wurden anzuwenden. Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gilt dem Ministerium zufolge jedoch nur für die Lieferung von Einzelteilen: „Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses „neuen“ Gegenstandes nicht der Differenzbesteuerung“, heißt es in dem BMF-Schreiben.
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Werden Aufwendungen zur Einkünfteerzielung verwendet, können diese regelmäßig steuermindernd berücksichtigt werden. So ist es auch bei der Vermietung und Verpachtung. Sämtliche im Zusammenhang ...
Ausweislich der Regelung in § 10 Abs. 5 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) sind vom steuerpflichtigen Erwerb, soweit sich an anderer Stelle im Gesetz nichts anderes ergibt, als Nachlassverbindlichkeiten die vom Erblasser ...