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Mit seiner Entscheidung vom 06.12.2017 hat sich der BFH zur Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 Abs. 1 und 2 EStG geäußert (Az. IX R 7/17). Demnach stellt der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch die GmbH auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters ein Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 17 Abs. 1 EStG dar. Die rein Gesellschaftsintern wirkende Umgliederung einer freien Gewinnrücklage in eine zweckgebundene Rücklage führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten auf den Geschäftsanteil des veräußernden Gesellschafters.
Werden Aufwendungen zur Einkünfteerzielung verwendet, können diese regelmäßig steuermindernd berücksichtigt werden. So ist es auch bei der Vermietung und Verpachtung. Sämtliche im Zusammenhang ...
Ausweislich der Regelung in § 10 Abs. 5 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) sind vom steuerpflichtigen Erwerb, soweit sich an anderer Stelle im Gesetz nichts anderes ergibt, als Nachlassverbindlichkeiten die vom Erblasser ...