Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder ind er gesetzliche Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.045 Euro / Monat (217: 2.975 Euro / Monat). Die Bezugsgröße Ost steigt auf 2.695 Euro / Monat (2017: 2.660 Euro / Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.500 Euro / Monat (2017: 6.350 Euro / Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf 5.800 Euro / Monat (2017: 5.700 Euro / Monat).
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...