Die Obergrenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde 2017 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Dabei gibt es drei verschiedene Abschreibungsverfahren:
Wird die Poolabschreibung berücksichtigt, ist eine Sofortabschreibung nicht mehr möglich. Die Untergrenze wurde ebenfalls von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Diese Regelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.