Der Kläger hatte bei Versteigerungen Sachen erworben und dann über eBay verkauft, wo er mit mehreren Benutzernamen gemeldet war. Im gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren ging man von einem Umsatz in Höhe von 120.000 EUR im Jahr aus,was der Kläger aber bestritt. Ein großer Teil der Umsätze sei seinem Bruder zuzurechnen, der seinen Account geknackt habe. Die Steuerfahndung schätzte Gewinne von ca. 35.000 EUR im Jahr, weil das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder wegen nicht hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden war. Der Kläger hatte keinerlei Aufzeichnungen vorgelegt. Dennoch hatte das zuständige Finanzgericht die Schätzung des Finanzamtes als zu hoch erachtet. Es ist Revision beim BFH anhängig, der in dieser Sache zur Schätzungshöhe nochmals Stellung nehmen muss.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.