Die für zurückliegende Jahre mögliche Kindergeldfestsetzung soll neu geregelt werden. Bisher war die Antragstellung vier Jahre rückwirkend möglich. Dies ist jedoch nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Sinne dieser Leistungen, da das steuerliche Existenzminimum durch Kindergeld im laufenden Kalenderjahr gesichert werden soll. Nach Ablauf mehrerer Jahre ist dieser Sinn und Zweck nicht mehr zu erfüllen. Angestrebt wird nun die Umsetzung einer Antragsfrist mit sechs Monaten. Diese Frist wird im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung mit aufgenommen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.