In seiner Entscheidung vom 21.09.2016 hatte das BAG die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für unwirksam erklärt, da der hierfür zuständige Minister für Arbeit und Soziales nicht bei der Beschlussfassung mitgewirkt hatte. Die Folgen dieses Urteils sind jedoch verheerend. Nicht nur, dass damit das System der SOKA-BAU in Frage gestellt wurde, sondern auch millionenschwere Rückforderungsansprüche seitens der Arbeitgeberschaft drohten. Um dies zu verhindern, haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der dem begegnen soll. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) sieht insbesondere eine Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen bereits eingezogener Beiträge vor.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.