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Unzulässigkeit einer Formular-Verfassungsbeschwerde

Unzulässigkeit einer Formular-Verfassungsbeschwerde

Dem BVerfG lag eine Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II Rechtsvereinfachungsgesetz zur Entscheidung vor. Im Gegensatz zu sonstigen Fällen wendete sich der Beschwerdeführer nicht gegen eine ihn konkret belastende Maßnahme, sondern gegen das Gesetz als solches. Doch statt einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen, reichte der Beschwerdeführer eine allgemein formulierte, im Internet verfügbare Verfassungsbeschwerde ein. Diese wies nun das BVerfG als unzulässig zurück. Formulare können (Rechts)Laien zwar den Weg zur einer ordnungsgemäßen Klage weisen, dies entbindet den Beschwerdeführer jedoch nicht von einem substantiierten Sachvortrag. So muss er unter anderem vortragen, inwieweit er durch das Gesetz unmittelbar, selbst und gegenwärtig in Grundrechten verletzt ist. Darüber hinaus hätte er vorab die unterinstanzlichen Fachgerichte anrufen müssen.

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