Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.11.2024 klargestellt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 auch die Einlösung von E-Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist.
Diese Regelung erleichtert die steuerliche Geltendmachung von Krankheitskosten bei digitalisierten Rezepten und sorgt für mehr Klarheit in der Nachweisführung.