Seit Juni 2024 sind einige Teile des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Belarus und Deutschland seitens der Weißrussen ausgesetzt worden. Der Aufforderung jene Teile wieder einzusetzen wurde nicht nachgekommen.
Das sieht die deutsche Regierung als Bündnisbruch und hat kurz vor Jahresende zum 30.12.24 die Republik Belarus über die komplette Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommen informiert. Bis heute gibt es keine Anzeichen dafür, dass das DBA nicht wieder in Kraft treten kann.
Doppelbesteuerungsabkommen, klären die Besteuerungen von Personen, die in mehreren Wirtschaftsräumen agieren, damit nicht doppelt in beiden Ländern Steuern anfallen.