KI und seine schier unmöglichen Leistungen sind in aller Munde. Unterzieht man denen allerdings einen Test auf Herz und Nieren, wirken die gar nicht mehr so intelligent.
Trotzdem kann die KI, Unternehmen bei diversen Aufgaben unterstützen. Z.B. in der Buchhaltung.
Dokumenten-Erfassung und Ablage: Durch Mustererkennung ist KI mittlerweile in der Lage dazu, diverse Dokumente wie Belege, Rechnungen zu erkennen und Werte wie Umsätze oder Ausgaben den passenden Konten zuzuordnen. Natürlich spart das viel Zeit und menschliche Arbeitskraft, die in anderen Bereichen eingesetzt werden kann.
Aufpassen: KI lernt dadurch, mit Daten gefüttert zu werden, deshalb darf man keine sensiblen Inhalte eingeben, die beispielsweise der DSGVO unterliegen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.