Fortbildungskosten können Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Wichtigste Voraussetzung für den Abzug bei der Steuer: Es muss eine hinreichende berufliche Veranlassung bestehen. Wenn das Finanzamt hier nachhakt, müssen Sie diese glaubhaft nachweisen. Sollte dies nicht klappen und die private Veranlassung im Vordergrund stehen, ist ein Abzug leider nicht möglich. Abzugsfähige Fortbildungskosten sind alle Kosten, die im Rahmen der besuchten Veranstaltung anfallen. Dazu gehören vor allem folgende Ausgaben:
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.