Fortbildungskosten können Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Wichtigste Voraussetzung für den Abzug bei der Steuer: Es muss eine hinreichende berufliche Veranlassung bestehen. Wenn das Finanzamt hier nachhakt, müssen Sie diese glaubhaft nachweisen. Sollte dies nicht klappen und die private Veranlassung im Vordergrund stehen, ist ein Abzug leider nicht möglich. Abzugsfähige Fortbildungskosten sind alle Kosten, die im Rahmen der besuchten Veranstaltung anfallen. Dazu gehören vor allem folgende Ausgaben:
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