Bei dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende handelt es sich um eine Art Steuerfreibetrag, der zusätzlich zum Kindergeld einmal pro Jahr gewährt wird. Für das erste Kind erhält man 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu. Den Entlastungsbetrag erhält der alleinerziehende Elternteil, wenn er:
- Alleinstehend ist
- Für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht
- Das Kind eine Identifikationsnummer hat
- Das Kind im Haushalt des Elternteils lebt
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Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.