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Winterdienst absetzen

15.01.2020
Winterdienst absetzen

Schneeräumen gilt als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung. Genauer: Der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten des Winterdienstes. Und davon mindern 20 Prozent direkt die Steuerschuld. So können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen, indem Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben. Von der Winterdienst-Rechnung können Sie folgende Kosten absetzen:

  • Arbeitslohn
  • Anfahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Verbrauchsmittel (z.B. Streugut)

Zum Absetzen benötigen Sie die Rechnung. Ganz wichtig hierbei: Diese sollten Sie unbedingt per Banküberweisung zahlen. Denn Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.

Quelle

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