Schneeräumen gilt als so genannte haushaltsnahe Dienstleistung. Genauer: Der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten des Winterdienstes. Und davon mindern 20 Prozent direkt die Steuerschuld. So können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen, indem Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben. Von der Winterdienst-Rechnung können Sie folgende Kosten absetzen:
Zum Absetzen benötigen Sie die Rechnung. Ganz wichtig hierbei: Diese sollten Sie unbedingt per Banküberweisung zahlen. Denn Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.
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Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.