Auch im Jahr 2020 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 4,2 Prozent. Als Hauptgrund nennt das Ministerium die anhaltend hohe Prüf- und Beratungstätigkeit der Künstlersozialkasse und der Rentenversicherung. Dadurch habe sich die Zahl der Unternehmen weiter erhöht, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung in diesem Zusammenhang nachkommen.
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Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.