Steuerlich anerkannt wird ein häusliches Arbeitszimmer nur, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen getrennt ist, mit Büroeinrichtung ausgestattet ist und fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Angestellte, die nur gelegentlich von zu Hause arbeiten, gehen beim Kostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer leider leer aus. Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit können Sie die gesamten Kosten als Werbungskosten geltend machen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...