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Differenzbesteuerung für Autoteile aus Gebrauchtwagen zulässig

19.08.2019
Differenzbesteuerung für Autoteile aus Gebrauchtwagen zulässig

Das Bundesfinanzministerium hat nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Differenzbesteuerung geändert. Jetzt ist es offiziell erlaubt die Differenzbesteuerung auf Überschüsse die durch Auto Ankauf, Ausschlachtung und Weiterverkauf erwirtschaftet wurden anzuwenden.  Die Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung gilt dem Ministerium zufolge jedoch nur für die Lieferung von Einzelteilen: „Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses „neuen“ Gegenstandes nicht der Differenzbesteuerung“, heißt es in dem BMF-Schreiben. 

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