Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Bewirtungskosten

26.07.2019
Bewirtungskosten

Die Bewirtung vn Personen aus geschäftlichem Anlass können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hier sind jedoch diverse steuerliche Einschränkungen zu beachten. Eine Bewirtung liegt nur dann vor, wenn Speisen, Getränke, sonstige zum Verzehr bestimmte Genussmittel und die dazugehörigen Nebenkosten, wie Trinkgeld, Garderobe usw. angegeben wurden. Es handelt sich nicht um eine Bewirtung, wenn die Person nur mit Kaffee, Tee, Getränken und Gebäck versorgt wurde.  Dies gilt eher als eine Geste der Höflichkeit.
Die Vorsteuer kann aus den gesamten Bewirtungskosten geltend gemacht werden. 30% der Aufwendungen gelten jedoch beim Jahresabschluss als nicht abzugsfähig.  Sollten die Aufwendungen nicht angemessen sein, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich.

Achtung: Betriebsprüfer fokussieren sich gerne auf  Bewirtungsbelege, deshalb sollten Sie diese vorher gut geprüft haben.

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Krankheit steuerlich absetzen

Seit Ende November 2024 lassen sich außergewöhnliche Belastungen durch Krankheiten steuerlich einfacher geltend machen. 

> mehr lesen

Steuerbruch zum Jahresende

Ein halbes Jahr ohne Entgegenkommen. Jetzt folgen steuerliche Konsequenzen für Deutsche und Weißrussen.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK