Für eine reibungslose zusammenarbeite mit Mandanten ist ein schriftlicher Vertrag Pflicht. Er beugt Unstimmigkeiten vor und gewährleistet maximale Transparenz, wenn er richtig verfasst ist. Die Agenda-Buchhalterstudie fand heraus, dass Profi-Buchhalter ganz oder teilweise ohne schriftlichen Vertrag arbeiten. Viele erbringend dadurch tendenziell mehr Leistung, ohne dafür mehr Geld zu erhalten. Viele sind unsicher was sie ihren Mandanten zumuten können oder befürchten gegenüber Mitbewerbern im Nachteil zu sein. Mittlerweile gibt es Standardverträge die diese Ängste unbegründet machen.
Achten Sie auf Transparenz, definieren Sie den Leistungsumfang, profitieren Sie von Musterverträgen und justieren Sie die Verträge nach!
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.