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Kinderbetreuung durch Großeltern – Fahrtkosten abziehbar?

17.06.2019
Kinderbetreuung durch Großeltern – Fahrtkosten abziehbar?

Das Finanzgericht Hamburg stellte in seinem Urteil v. 30.5.2018, 3 K 1382/17 klar, das auch die Kinderbetreuung durch die Großeltern, zu steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten führen kann. Voraussetzung dafür ist eine klare und eindeutige Vereinbarung, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist, inhaltlich dem zwischen fremden Dritten entspricht und tatsächlich so durchgeführt wird. Wenn diese Vorgaben erfüllt sind und die Großeltern die Betreuung unentgeltlich leisten, können nur die Fahrtkosten erstattet werden.

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