Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für einen Arbeitnehmer sind das alle Kosten die er für seine Arbeitsstelle selbst gezahlt hat. Der Umfang an Werbungskosten ist breit: Dazu gehört zum Beispiel die doppelte Haushaltsführung, falls Sie wegen des Jobs eine Zweitwohnung haben, das Arbeitszimmer, Bewerbungskosten, Kontoführung (pauschal bis 16 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Nachweis), 20 Prozent der Telefonkosten (bis 20 Euro pro Monat) oder Umzugskosten, falls das beruflich nötig war. Ja, sogar Feierkosten können Sie absetzen, falls Sie zum Beispiel mit Ihrer Abteilung auf die Beförderung anstoßen.
Hier finden Sie Tipps, um Werbungskosten geltend machen zu können.
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Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.