Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

22.03.2019
Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu Kapitalerträgen führen

In einem Urteil des FG Münster klagte ein Marketingleiter, der mit seiner Arbeitgeberin verschiedene Genussrechtsvereinbarungen abgeschlossen hatte. Die Arbeitgeberin benötigte für ein Investitionsvorhaben Kapital, dass aus Eigenmitteln erbracht werden sollte, wozu die ausschließlich Arbeitnehmern angebotenen Genussrechte dienten. Die Regelung sah vor, dass die jährlichen Erträge auf 18 % des Nennwerts der Einlage begrenzt waren. Das FG Münster entschied, dass Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden.

Quelle

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Steuerbruch zum Jahresende

Ein halbes Jahr ohne Entgegenkommen. Jetzt folgen steuerliche Konsequenzen für Deutsche und Weißrussen.

> mehr lesen

Änderungen kurz vor der Bescherung

Ein erfolgreiches Jahr 2024 liegt hinter uns und wir blicken mit Freude auf 2025.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK