Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Billigkeitserlass bei fehlerhaft in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

06.03.2019
Billigkeitserlass bei fehlerhaft in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

Wenn sich zwei Unternehmer gegenseitig Rechnungen mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer aufgrund eines Rechtsirrtums ausstellen und dann auch noch beim Finanzamt abführen, ist ein Erlass der Umsatzsteuer gerechtfertigt. Dies gilt, da beide Unternehmer ihre Umsätze versteuert haben und daher das Steueraufkommen nicht gefährdet worden ist. Wer zu Unrecht Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, muss sie  an das Finanzamt abführen. Dies ist z.B. der Fall, wenn überhöhte Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder Umsatzsteuer ausgewiesen wird, obwohl gar keine Leistung erbracht worden ist.

Quelle: BFH, Urteil vom 27.9.2018 - V R 32/16

 

Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Datev und sevDesk Einstellungen jetzt ändern.

Darum müssen die Einstellungen jetzt geändert werden. 

> mehr lesen

ACHTUNG STEUERBETRUG

Wir erleben aktuell eine neue Form von Finanzbetrug.
Betrüger verschicken gefälschte Steuerbescheide per Post und E-Mail.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK