Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Umwandlungssteuergesetzes vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Brexit Sollen Vorschriften über die Hineinverschmelzung von KapG auf PersG ergänzt werden. Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kann sich negativ auf unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft nach britischem Recht auswirken, die ihren Verwaltungssitz in der BRD haben (Limited). Den vom Brexit betroffenen Unternehmen soll z. B. Eine Umwandlung in eine KG ermöglicht werden, an der sich eine GmbH oder eine UG als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt. Darüber hinaus soll für alle zum Zeitpunkt des Brexit bereits begonnenen Verschmelzungsvorgänge eine Übergangsregelung geschaffen werden.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.