Durch den Deutschen Bundestag wurde am 06.11.2018 das Gesetz zur Schaffung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt verabschiedet, welches am 01.01.2019 in Kraft treten wird. Es wurde ein Gesamtkonzept zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Als Teil dieses Konzepts schafft das Gesetz mit zwei neuen Fördermöglichkeiten neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung unterstützt dabei Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse, wenn sie Personen der jeweiligen Zielgruppe einstellen. Dabei betreffen die neuen Förderung zwei unterschiedliche Zielgruppen. Profitieren können Menschen, die über 25 Jahre alt sind, für mind. sechs Jahre in den letzten sieben Jahren ALG II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mind. zwei Jahren arbeitslos sind. Weitere Informationen sind auf der Homepage des BMAS erhältlich.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...