Der Finanzausschuss hat dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Somit wurde der Weg freigemacht für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro. U. a. gehört zu den beschlossenen Maßnahmen die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro ab 01.07.2019. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab 01.01.2019 ebenfalls angehoben und zwar auf einen Betrag von 7.620 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt zum 01.01.2020 weiter um 192 Euro auf 7.812 Euro. Auch wird der Grundfreibetrag erhöht: im Jahr 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.