Aus Rohholz gewonnene Holzschnitzel sind zolltariflich entweder in die Unterposition „Nadelholz in Form von Schnitzeln“ und somit nicht als Brennholz in ähnlicher Form einzuordnen. Dies gilt nach dem BFH selbst dann, wenn die Holzhackschnitzel als Brennstoff verwendet werden. Die Lieferung unterliegt deshalb nicht dem ermäßigten Steuersatz. Dies ist nach Auffassung des BFH auch nicht durch unionsrechtliche Vorgaben anders zu qualifizieren.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.