Die Finanzverwaltung teilt zur 150.000 EUR-Grenze bei Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen aktuell mit, dass für die Ermittlung des Grenzwertes bei Beteiligungen Sonderregelungen gelten. Es sind die Anschaffungskosten aller (auch mittelbarer) Beteiligungen zu berücksichtigen. Die Anschaffungskosten früher erworbener Beteiligungen sind ebenfalls in die Berechnung einzubeziehen. Der Erwerb von börsennotierten Beteiligungen an einer Gesellschaft von weniger als ein Prozent muss trotz Überschreitens der 150.000 EUR-Grenze nicht mitgeteilt werden. Dazu gibt die Finanzverwaltung im aktuellen Schreiben die weiteren Details bekannt, die im Einzelfall zu beachten sind.
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Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.