Vorerst in englischer Sprache wurden nun weitere Details der Mehrwertsteuer-Reform veröffentlicht. Die gesamte MwSt-Richtlinie soll überarbeitet werden. Beim grenzüberschreitenden Warenhandel soll künftig Mehrwertsteuer zwischen Unternehmern erhoben und so das Bestimmungslandprinzip umgesetzt werden. Der Steuersatz entspricht dabei dem des Bestimmungslandes. Auch bei B2B-Leistungen soll die Mehrwertsteuer über den One-Stop-Shop erhoben werden. Auch der Vorsteuerabzug soll ggf. so gewährleistet sein. Die Anmeldung im Ansässigkeitsstaat erfolgt grundsätzlich vierteljährlich. Die zusammenfassende Meldung soll nur noch für Dienstleistungen verbleiben. Zur Verabschiedung der Richtlinie muss ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten erfolgen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...