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Handwerkerleistungen bei Baukostenzuschuss

27.08.2018
Handwerkerleistungen bei Baukostenzuschuss

Der BFH hat entschieden, dass bei einem Baukostenzuschuss für eine öffentliche Mischwasserleitung keine begünstigte Handwerkerleistung vorliegt. Der Ansatz entfällt daher, wenn Steuerpflichtige bei einer Neuverlegung   einer   öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen wollen. Der Hausanschluss wird damit nicht im Haushalt erbracht und ist somit nicht begünstigt.

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