Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wurde vom Finanzgericht zurückgewiesen, weshalb eine rechtskräftige Entscheidung zur Fristberechnung vorliegt. Bei der Fristberechnung nach AO wird eine Verschiebung auf den nächstfolgenden Werktag eingeräumt, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt. Der 31.12. ist bei der Fristberechnung nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichzustellen.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.