Durch das Familienentlastungsgesetz wurden finanzielle steuerliche Erleichterungen mit insgesamt 10 Milliarden EUR jährlich beschlossen. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld werden in zwei Stufen angehoben. Ab 2019 sind monatlich 10 EUR mehr Kindergeld pro Kind vorgesehen, ab 2021 kommt es nochmals zu einer Erhöhung. Auch der Grundfreibetrag wird ab 2019 auf 9.168 EUR und ab 2021 auf 9.408 EUR angehoben. Die sog. kalte Progression soll künftig nicht mehr zu einer höheren Steuerlast führen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
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Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.