Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Entschädigung und Schadenersatz

03.08.2018
Entschädigung und Schadenersatz

Wenn sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, dann ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sämtliche Teilzahlungen als Ersatz für entgangene Einnahmen gewährt worden sind. Ist daneben eine weitere Zahlung vereinbart worden, die bei zusammenfassender Betrachtung den Rahmen des Üblichen in besonderem Maße überschreiten würde, spricht dies dafür, dass es sich nicht um eine Entschädigung für entgangene Einnahmen handelt. Davon kann ausgegangen werden, wenn durch die zweite Teilzahlung die Höhe der Gesamtzahlung verdoppelt wird (BFH vom 09.01.2018, Az. IX R 34/16).

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Datev und sevDesk Einstellungen jetzt ändern.

Darum müssen die Einstellungen jetzt geändert werden. 

> mehr lesen

ACHTUNG STEUERBETRUG

Wir erleben aktuell eine neue Form von Finanzbetrug.
Betrüger verschicken gefälschte Steuerbescheide per Post und E-Mail.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK