Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat Hinweise zur umsatzsteuerlichen Rechnungslegung durch Rechtsanwälte herausgegeben. Hier werden insbesondere die Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen für den Vorsteuerabzug sowie der Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten näher erläutert. Auch organisatorische Fragen, wie z. B. die Aufbewahrung der Rechnungen, werden geklärt. Das 13-seitige Informationsblatt ist auf der Homepage der BRAK veröffentlicht.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...