Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat Hinweise zur umsatzsteuerlichen Rechnungslegung durch Rechtsanwälte herausgegeben. Hier werden insbesondere die Anforderungen für die zu stellenden Rechnungen für den Vorsteuerabzug sowie der Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten näher erläutert. Auch organisatorische Fragen, wie z. B. die Aufbewahrung der Rechnungen, werden geklärt. Das 13-seitige Informationsblatt ist auf der Homepage der BRAK veröffentlicht.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.