Zwischenzeitlich wurde durch das Finanzministerium ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kassennachschau herausgegeben. Von den Verbänden wird dringend gefordert, das Ermessen des Amtsträgers bei der Durchführung der Kassennachschau vor Ort zu konkretisieren. Die Befugnisse des Finanzbeamten müssen unter dem Blickwinkel der gebotenen Verhältnismäßigkeit klar und deutlich im BMF-Schreiben geregelt werden. Mit der neuen Kassennachschau ab 2018 ist die Finanzbehörde berechtigt, unangekündigt Prüfungen bei den Unternehmen vorzunehmen
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.