Zwischenzeitlich wurde durch das Finanzministerium ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Kassennachschau herausgegeben. Von den Verbänden wird dringend gefordert, das Ermessen des Amtsträgers bei der Durchführung der Kassennachschau vor Ort zu konkretisieren. Die Befugnisse des Finanzbeamten müssen unter dem Blickwinkel der gebotenen Verhältnismäßigkeit klar und deutlich im BMF-Schreiben geregelt werden. Mit der neuen Kassennachschau ab 2018 ist die Finanzbehörde berechtigt, unangekündigt Prüfungen bei den Unternehmen vorzunehmen
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...