In einem aktuellen Urteil bestätigte das zuständige Finanzgericht die bisherige Rechtsprechung, wonach ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Gesetz auf Altfälle weiter zur Anwendung kommt, wenn eine Frist für Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Regelung für den Übergang von Betriebsvermögen im Rahmen der Schenkung oder Erbschaft für verfassungswidrig. Es wurde dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung eingeräumt und bestimmt, dass bis dahin die Altregelung weiter Anwendung findet. Das Finanzgericht erachtet diese Vorgehensweise für zulässig und legt fest, dass für die zeitliche Anwendung der Eintritt des Erbfalls ausschlaggebend ist. Es wurde zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.