Gem. dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13.07.2017 (Az. 9 K 1804/16) erfolgt keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH. Die Übernahme der Pensionsverpflichtung ist nach Auffassung des FG weder als Arbeitslohn, noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Der Kläger hatte kein Wahlrecht, eine Zahlung an sich selbst zu verlangen. Auch sei es mangels Liquidität im Rahmen des Übergangs der Verpflichtung auch nicht zu einer Zahlung an die übernehmende GmbH gekommen. Der Übergang habe nur auf dem Papier stattgefunden.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.