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Billigkeit bei Nachzahlungszinsen

16.04.2018
Billigkeit bei Nachzahlungszinsen

Aufgrund freiwilliger Vorauszahlungen im Rahmen von sich abzeichnenden Nachforderungen während der Betriebsprüfung wurde der Erlass der Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen beantragt. Streitig war die Berechnung des Zinslaufs durch die Finanzbehörde. Die Berechnung wurde vom BFH dahingehend bestätigt, dass für die Ermittlung der vollen Monate der Tag der Zahlung mitzurechnen und das Ende des ersten vollen Monats danach zu bestimmen ist.

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