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Nach einem aktuellen Urteil können verdeckte Einlagen in eine Personengesellschaft bei deren Gesellschaftern als Zuwendungsempfänger der Schenkungsteuer unterliegen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die verdeckte Einlage ohne Gegenleistung oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung erfolgt. Im Urteilsfall ging es um die Umstrukturierung eines Immobilienvermögens von Ehegatten auf eine GmbH & Co. KG. Nach einer schriftlichen Vereinbarung einer verdeckten Einlage wurden nach Verrechnungen die Restkaufpreisforderungen der Ehegatten in die gesamthänderische Rücklage der Vermögensverwaltungs GmbH eingelegt. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, die das zuständige Finanzgericht bestätigte.
Unternehmen sind im Wettbewerb nicht immer auf sich selbst gestellt.
Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.
Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.