Mit unserer Softwarelösung erhalten Sie automatisch bei Vertragsabschluss einen Zugang für unser Buchhaltungsprogramm*. Mit diesem Zugang können Sie Ihre Belege scannen und nach Bedarf auch Auswertungen ausdrucken oder einsehen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit die Kasse zu verwalten!
Senden Sie die Dokumente ganz einfach über das Portal in das Buchhaltungsprogramm* des Buchhalters* und er kann diese direkt sehen und bearbeiten. Es müssen keine E-Mails mehr geschrieben werden und nichts geht verloren. Alles wird ordnunggemäß übertragen!
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Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.