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Die für zurückliegende Jahre mögliche Kindergeldfestsetzung soll neu geregelt werden. Bisher war die Antragstellung vier Jahre rückwirkend möglich. Dies ist jedoch nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Sinne dieser Leistungen, da das steuerliche Existenzminimum durch Kindergeld im laufenden Kalenderjahr gesichert werden soll. Nach Ablauf mehrerer Jahre ist dieser Sinn und Zweck nicht mehr zu erfüllen. Angestrebt wird nun die Umsetzung einer Antragsfrist mit sechs Monaten. Diese Frist wird im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung mit aufgenommen.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.