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Nach monatelanger Beratung wurde nun das Bürokratieentlastungsgesetz II vom Bundesrat beschlossen. Einige Regelungen kommen sogar rückwirkend zum 01.01.2017 zur Anwendung, da es begünstigende Änderungen sind. Das trifft für die umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnung zu, die rückwirkend von 150 EUR auf 250 EUR angehoben wurde. Es handelt sich um einen Bruttobetrag, bis zu dem einige Vorgaben der ordnungsgemäßen Rechnung entfallen können. Der Grenzwert zur Abgabe der Lohnsteueranmeldungen wurde auf 5.000 EUR angehoben. Die Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine entfällt, soweit nicht aus anderen Gründen eine Aufbewahrungsverpflichtung besteht. Im Sozialversicherungsrecht kommt es zu einer Vereinfachung bei der Beitragszahlung: Der Vormonatsbeitrag darf ohne weitere Begründung angewendet werden, die bisherigen Zusatzbedingungen sind entfallen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...