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Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben im Transparenzregister drohen Unternehmen ab 2020 höhere Bußgelder. Dem Bundesverwaltungsamt steht ab dem 1. Januar 2020 ein fünffach höherer Bußgeldkatalog zur Verfügung, warnt unter anderem die Steuerberatungsgesellschaft Habetreu in Brandenburg an der Havel. Unternehmen sollten jetzt noch schnell ihre Angaben im Transparenzregister auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...