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Wenn Sie den Behindertenpauschbetrag ansetzen, sind die (gewöhnlichen) Kosten, die durch die Behinderung entstehen, abgegolten, zum Beispiel
Achtung! Nutzen Sie den Behindertenpauschbetrag, können Sie auch die Kosten wegen (höherer) tatsächlicher Pflegeaufwendungen nicht (zusätzlich) absetzen. Wollen Sie diese steuermindernd nutzen, müssen Sie ebenfalls auf den Pauschbetrag verzichten und alle entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Sie haben Fragen zu den Themen: Buchführung*, laufende Finanzbuchhaltung*, Gehaltsabrechnungen oder der laufenden Lohnbuchhaltung?
Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer McDATA Seite! Wir leiten die Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter, der Ihnen gerne bei der Buchführung* und der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle behilflich ist.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.