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Der BFH hat sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe in seinem aktuellen Urteil geäußert. Zugelassene Anbieter sind für Leistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe steuerfrei. Die Leistungen, die eine selbständig tätige psychologische Beraterin gegenüber zugelassenen Anbietern erbringt, können ebenfalls steuerfrei sein, vorausgesetzt diese Leistungen wurden aufgrund eines Hilfeplans vom Träger der Sozialhilfe auch bewilligt und mittelbar vergütet.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.