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Es geht um die EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Ausstellung, Inhalt und Übermittlung von Rechnungen. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll deutlich sinken und die Verbreitung von elektronischen Rechnungen vorangebracht werden. In dem Zusammenhang werden folgende Grundsätze verfolgt: • Keine Unterschiede mehr bei den Rechnungstellungsvorgaben in der EU • Systeme und Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen sollen auf deren Bedürfnisse besser abgestimmt werden Durch klare Vorschriften zur Rechnungsstellung soll Rechtssicherheit geschaffen werden.
Auch wenn es durch Steuern und strikte Gesetze den Anschein macht, als wären Unternehmen immer auf sich allein gestellt, ist das nur die halbe Wahrheit
Mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5, wird sich steuerrechtlich einiges ändern.
Die Bundesregierung hat damit indirekt die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen. Aber nicht wie vermutet ab 2025 oder 2026.